Der Bewohnendenbeirat


 

Der Bewohnendenbeirat des stationären Wohnens setzt sich aus drei Bewohnenden zusammen. Diese werden durch die Bewohnenden der Wohnheimbereiche gewählt. Gewählt werden kann jeder, der dauerhaft einen Wohnplatz im stationären Wohnen in Anspruch nimmt.
Die Aufgaben des Bewohnendenbeirats sind

  • Entgegennahme von Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Bewohnenden
  • Verhandlung mit dem Betreuungspersonal oder der Leitung, um auf die Umsetzung der Wünsche hinzuwirken
  • Beantragung von Maßnahmen, die den Bewohnenden dienen und die Eingliederung in das stationäre Wohnen fördern
  • Kontrolle der Einhaltung der für die Bewohnenden geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften


Der Bewohnendenbeirat wirkt in folgenden Punkten mit:

  • Aufstellung oder Änderung der Verträge und Hausordnung des stationären Wohnens
  • Planung, Durchführung und Ausgestaltung von Festen, Feiern und ähnlichem
  • Betreuung und Verpflegung
  • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
  • Planung von Freizeiten

Der Bewohnendenbeirat vertritt in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Betreuungspersonal die Interessen der Bewohnenden. Gemeinschaftlich und in positiver Verständigung werden Ziele gesteckt, geplant und im Sinne der Bewohnenden verfolgt.

Die Tätigkeit des Bewohnendenbeirats, der Leitung und des Personals ist zum Wohle der Bewohnenden und dem möglichst reibungslosen Ablauf des Betriebes ausgelegt.

Halt im Leben –
ein Platz zum Wohnen und Arbeiten