Werkstattrat


Der Werkstattrat der Reha Werkstätten setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen. Diese werden durch die Beschäftigten der Werkstätten gewählt. Dabei kann jeder Beschäftigte gewählt werden, der dauerhaft einen Arbeitsplatz in den Reha Werkstätten in Anspruch nimmt. Die Amtszeit des Werkstattrats beträgt vier Jahre.

Aus dem Kreis der gewählten Werkstatträte werden fünf Personen in den Gesamtwerkstattrat gewählt. Die Amtszeit des Gesamtwerkstattrates beträgt – wie die Amtszeit der einzelnen Werkstatträte – vier Jahre.

Die Aufgaben des Werkstattrates sind:

  • Entgegennahme von Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten
  • Sitzungen mit der Werkstattleitung, um auf die Umsetzung der Wünsche hinzuwirken
  • Kontrolle der Einhaltung der für die Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften

Der Werkstattrat wirkt in folgenden Punkten mit:

  • Vorbereiten von Festen oder Feiern (Weihnachtsfeier, Sommerfest)
  • Fragen der Ordnung im Arbeitsbereich der Werkstatt und des Verhaltens der Werkstattbeschäftigten
  • Fragen der Gestaltung der Arbeitsentgelte, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen (Grundlage: Mitwirkungsverordnung)
  • Fragen der Verpflegung

Der Werkstattrat wahrt vor allem die Interessen der besonders betreuungs- und förderungsbedürftigen Werkstattbeschäftigten und fördert die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Halt im Leben –
ein Platz zum Wohnen und Arbeiten