Hinweisprozess in der Reha Offenburg

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Unser Hinweisprozess garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Hinweisen, z. B. bei dem Verdacht auf mögliche Straftaten, auf Verstöße gegen EU- und nationales Recht sowie gegen wichtige interne Regelungen, die einen Bezug zur Reha Offenburg sowie ihren Beschäftigten haben.

Diese Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können digital mithilfe der Johannes-Diakonie Hintbox abgegeben werden – auf Wunsch auch anonym. Die digitale Meldeplattform ermöglicht eine reibungslose, datenschutzkonforme und vertrauliche Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und der zuständigen internen Meldestelle der Johannes-Diakonie Mosbach, der Muttergesellschaft der Reha Offenburg. Die Personen zur Bearbeitung der eingehenden Hinweise sind bezüglich der Meldungen unabhängig arbeitend.

Verantwortung für Hinweisgebende

Personen, die Informationen über einen Verstoß melden wollen, können sich gemäß dem im Hinweisgeberschutzgesetz geregelten Wahlrecht auch an eine externe Meldestelle wenden. Diese ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.

Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Hinweisgebenden enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten und dafür kein Schutz besteht. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind auch Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, über die vorgenannte Meldestelle erreichbar, ist für die Reha Offenburg nicht relevant, daher werden Meldungen dazu in Bezug auf die Reha Offenburg nicht weiterverfolgt.

Im Übrigen gelten die Datenschutzrichtlinien der Reha Offenburg sowie der DSGVO uneingeschränkt.

Hier erreichen Sie das Hinweisgebersystem:

https://johannes-diakonie.interne-Meldestelle.de/